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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2009 | S. 25–27Es folgt Seite №25

Nr. 7 Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, Urteil vom 6. Mai 2008 – ST.2007.46/47

Art. 134 StGB: Angriff gegen eine einzige Person, Konkurrenzverhältnis zu Tötungs- und Verletzungsdelikten.

Die Anwendbarkeit des Tatbestandes des Angriffs hängt nicht von der Anzahl verletzter Personen ab; entscheidend ist, dass nicht feststeht oder festgestellt werden kann, wer für die konkrete Verletzung verantwortlich ist. Selbst wenn nur der Angegriffene die verletzte Person ist, ist ohne…

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