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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2008 | S. 20–25Es folgt Seite №20

Nr. 7 Obergericht Thurgau, Urteil vom 18. September 2007 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft Frauenfeld (Berufung) – SBR.2007.2

Art. 43 StGB: teilbedingter Vollzug.

Von Art. 43 StGB wird im Gegensatz zum alten Recht die günstige Prognose vermutet (E. 10.b). Der Wortlaut des Art. 43 Abs. 1 StGB spricht dafür, dass der teilbedingte Strafvollzug nie die Regel, sondern stets die Ausnahme ist (E. 12.b.cc). Massgebend für den Entscheid, ob bei Strafen zwischen 24 und 36 Monaten der teilbedingte Vollzug gewährt wird, ist das…

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