Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2018 | S. 541–544Es folgt Seite №541

Verwaltungsstrafrecht: Besprechung des Entscheids des Bundesstrafgerichts BV.2018.6

I. Sachverhalt

Das eidg. Finanzdepartement (EFD) erliess gegen den Beschwerdeführer einen Strafbescheid wegen fahrlässiger Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 Abs. 2 GwG) und verurteilte ihn darin zu einer Busse von CHF 15000.– sowie zu Kosten in der Höhe von CHF 3060.–. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Einsprache und beantragte gemäss Art. 71 VStrR, seine Einsprache sei als Begehren…

[…]