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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2011 | S. 339–340Es folgt Seite №339

Nr. 56 Obergericht Solothurn, Strafkammer, Beschluss vom 9. Juni 2011 i.S. Staatsanwaltschaft gegen A. – STBER.2011.8

Art. 403 Abs. 1 lit. a, 428 Abs. 1 StPO: Berufungserklärung; Kosten für das Berufungsverfahren.

Bei fehlender mündlicher Eröffnung und Begründung des erstinstanzlichen Urteils kann auf die Erhebung von Kosten für das Berufungsverfahren verzichtet werden, wenn die Berufung in guten Treuen erhoben wurde, danach aber keine Berufungserklärung eingereicht oder die an- Aus der Zeitschriftforumpoena…

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