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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 338–340Es folgt Seite №338

Nr. 69 Kassationsgericht Zürich, Zirkulationsbeschluss vom 5. Februar 2008 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich und Z., A., B. – AC060031

§§ 31, 183 Abs. 2 StPO/ZH: Untersuchungsgrundsatz, Einvernahme des früheren Verteidigers des Beschuldigten zu den Umständen eines Geständnisses.

Selbst wenn der Beschuldigte geltend macht, auf Anraten seines damaligen Verteidigers ein falsches Geständnis abgelegt zu haben, verstösst es nicht gegen den Untersuchungsgrundsatz, wenn der frühere Verteidiger ohne entsprechenden Antrag des…

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