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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2019 | S. 365–369Es folgt Seite №365

Nr. 38 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. März 2018 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen – 6B_684/2017

Art. 385, 399 und 406 StPO: Formalitäten des schriftlichen Berufungsverfahrens.

Das Berufungsverfahren erfolgt in einem zweistufigen Anmeldungs- und Begründungsverfahren. Nach Art. 399 Abs. 1 StPO kann innert zehn Tagen seit Eröffnung des erstinstanzlichen Urteils Berufung angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und muss nicht begründet werden. Nach Zustellung des…

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