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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2015 | S. 267–269Es folgt Seite №267

Nr. 39 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 1. Juni 2015 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. – 6B_1251/2014

Art. 9, 29 Abs. 2 BV; Art. 3 Abs. 2 lit. c, 107, 139 Abs. 2, 343 Abs. 3, 405 Abs. 1 StPO: unzulässige antizipierte Beweiswürdigung bei «Vier-Augen-Delikten».

Das Gericht kann, ohne den Anspruch auf rechtliches Gehör zu verletzen, einen Beweisantrag ablehnen, wenn es in willkürfreier Würdigung der bereits abgenommenen Beweise zur Überzeugung gelangt, der rechtlich erhebliche Sachverhalt sei…

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