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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | S. 235–243Es folgt Seite №235

BGE-Praxis I/2020

BGE 145 IV 438 und 145 I 318 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide bis und mit 4.3.2020

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 1 Abs. 2 StPO (Form der Zustellung im Ordnungsbussenverfahren): Weder das Ordnungsbussengesetz noch die Ordnungsbussenverordnung enthalten Zustellungsvorschriften. Für das Ordnungsbussenverfahren sind die Bestimmungen der Strafprozessordnung grundsätzlich nicht anwendbar. Im Sinne eines qualifizierten Schweigens hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet…

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