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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2017 | S. 224–231Es folgt Seite №224

Nr. 23 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 26. August 2016 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau – 1B_283/2016

Art. 221 und 236 StPO; Art. 31 Abs. 3 BV; Art. 5 Ziff. 3 EMRK: vorzeitiger Strafvollzug; Voraussetzungen der Fluchtgefahr; Beschleunigungsgebot im Haftprüfungsverfahren.

Der vorzeitige Strafvollzug gemäss Art. 236 StPO stellt eine strafprozessuale Zwangsmassnahme dar und ist Schnittstelle zwischen Strafverfolgung und -vollzug. Der Beschuldigte hat das Recht, im vorzeitigen Strafvollzug eine…

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