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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2011 | S. 207–208Es folgt Seite №207

Nr. 37 Obergericht Zürich, III. Strafkammer, Urteil vom 11. Mai 2011 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland – UH110023

Art. 146 Abs. 1, 147 StPO: Teilnahmerecht an Einvernahmen in Strafverfahren.

Art. 146 Abs. 1 StPO statuiert für sämtliche Verfahrensabschnitte den Grundsatz der getrennten Einvernahme mehrerer Personen. Ausgangspunkt dieser Bestimmung ist das Bedürfnis, die zu einem bestimmten Sachverhalt zu befragenden Personen im Interesse der Wahrheitsfindung getrennt einzuvernehmen. Dadurch soll die…

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