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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2020 | S. 103–108Es folgt Seite №103

Nr. 16 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 16. Oktober 2018 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau – 1B_191/2018

Art. 269bisStPO, Art. 278 und 280 f. StPO: geheime Überwachungsmassnahmen; IMSI-Catcher; Verwendbarkeit von Zufallsfunden.

Die Staatsanwaltschaft kann den Einsatz besonderer technischer Geräte, wie beispielsweise eines IMSI-Catchers, zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäss Art. 269bisStPO anordnen. Altrechtlich, d.h. für vor dem 1. März 2018 verfügte Überwachungen, bestand schon mit Art…

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