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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2019 | S. 27–32Es folgt Seite №27

Nr. 6 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 15. Februar 2018 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich – 1B_53/2018

Art. 31 Abs. 3 BV; Art. 5 Ziff. 3 EMRK; Art. 228 und 233 StPO: Entlassung aus der Sicherheitshaft.

Befindet sich eine beschuldigte Person in strafprozessualer Haft, so hat sie gemäss Art. 31 Abs. 3 BV und Art. 5 Ziff. 3 EMRK einen Anspruch darauf, innerhalb einer angemessenen Frist richterlich abgeurteilt oder während des Strafverfahrens aus der Haft entlassen zu werden. Eine übermässige Haftdauer stellt…

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