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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2019 | S. 73–79Es folgt Seite №73

Die Unverwertbarkeit der Erklärungen nach Art. 362 Abs. 4 StPO: Rückschluss auf das Strafmassermessen der Staatsanwaltschaft im abgekürzten Verfahren? – Besprechung von BGE 144 IV 189

I. Einleitung

Erklärungen, die von den Parteien im Hinblick auf das abgekürzte Verfahren abgegeben wurden, sind bei dessen Scheitern nicht mehr verwertbar.1 Die Parteien sind im ordentlichen Verfahren also nicht mehr an ihre Zugeständnisse gebunden, weshalb die Staatsanwaltschaft laut vorliegendem Bundesgerichtsurteil eine höhere Strafe fordern dürfe, als sie im abgekürzten Verfahren…

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