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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2019 | S. 73–79Es folgt Seite №73

Die Unverwertbarkeit der Erklärungen nach Art. 362 Abs. 4 StPO: Rückschluss auf das Strafmassermessen der Staatsanwaltschaft ​imabgekürztenVerfahren? – Besprechung von BGE 144 IV 189

I. Einleitung

Erklärungen, die von den Parteien ​im Hinblick auf das abgekürzte ​Verfahren abgegeben wurden, sind bei dessen Scheitern nicht mehr verwertbar.1 Die Parteien sind ​imordentlichenVerfahren also nicht mehr an ihre Zugeständnisse gebunden, weshalb die Staatsanwaltschaft laut vorliegendem Bundesgerichtsurteil eine höhere Strafe fordern dürfe, als sie ​imabgekürztenVe…

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