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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2016 | S. 24–30Es folgt Seite №24

Nr. 6 Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, Entscheid vom 24. Februar 2015 i.S. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gegen Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft – 470 14 287

Art. 352 Abs. 1 StPO: Gültigkeitsvoraussetzungen des Strafbefehls; rechtliches Gehör; verspätete Einreichung der Einsprache.

Wird ein Strafbefehl von der Vorinstanz für ungültig erklärt, ist die Gültigkeit der Einsprache unerheblich.

Die Gültigkeitsvoraussetzungen des Geständnisses beziehungsweise des anderweitig geklärten Sachverhalts sind als Prozessvoraussetzungen zu betrachten, die von…

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