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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2008 | S. 18–20Es folgt Seite №18

Nr. 6 Obergericht Bern, 1. Strafkammer, Urteil vom 26. Juli 2007 i.S. L. – SK-Nr. 2007/176

Art. 37, 38, 41 StGB, Art. 23 Abs. 1 ANAG.

Bei der Strafzumessung gestützt auf den Schuldspruch wegen rechtswidrigen Verweilens in der Schweiz gemäss Art. 23 Abs. 1 al. 4 ANAG stellt sich insbesondere die Frage nach der Strafart. Von der Anordnung gemeinnütziger Arbeit ist bei abgewiesenen Asylbewerbern abzusehen. Eine Geldstrafe macht ebenfalls keinen Sinn, wenn zum vornherein feststeht, dass der…

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