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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2019 | S. 469–479Es folgt Seite №469

BGE-Praxis II/2019

BGE 145 IV 179 und 145 I 183 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide bis und mit 5.9.2019

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 2 Abs. 2 StGB (Lex mitior): Das Bundesgericht prüft nicht, ob das nach Ausfällung des angefochtenen kantonalen Entscheids in Kraft getretene Recht milder ist.1

Art. 41 Abs. 2 und 49 Abs. 1 StGB (Strafzumessung, Konkurrenzen, Begründungspflicht; Bestätigung der Rechtsprechung): Hat das Gericht eine Strafe für mehrere Straftaten auszusprechen, hat es zunächst…

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