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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2011 | S. 367–369Es folgt Seite №367

Angemessenheit der ​Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands – Bemerkungen zu BGE 137 III 185

I. Einleitung

Das Bundesgericht hat in einem am 17.5.2011 zum Zivilprozessrecht und Anwaltsrecht ergangenen Entscheid1 seine bisherige Rechtsprechung zur angemessenen ​Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands im Zivilverfahren bestätigt. Nach dieser lässt es sich heute nicht mehr rechtfertigen, den amtlichen Rechtsvertretern bloss deren eigene Aufwendungen zu ersetzen. Die ​Entschä…

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