Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2011 | S. 367–369Es folgt Seite №367

Angemessenheit der Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands – Bemerkungen zu BGE 137 III 185

I. Einleitung

Das Bundesgericht hat in einem am 17.5.2011 zum Zivilprozessrecht und Anwaltsrecht ergangenen Entscheid1 seine bisherige Rechtsprechung zur angemessenen Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands im Zivilverfahren bestätigt. Nach dieser lässt es sich heute nicht mehr rechtfertigen, den amtlichen Rechtsvertretern bloss deren eigene Aufwendungen zu ersetzen. Die Entschädigung…

[…]