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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 337–338Es folgt Seite №337

Nr. 68 Anklagekammer des Kantons St.Gallen, Urteil vom 8. April 2008 (Rechtsverweigerungsbeschwerde) – AK.2008.84-AK

Art. 110, 223 Abs. 1, 254 ff. StP/SG: Rechtsverweigerungsbeschwerde, Beschwerdelegitimation des Geschädigten bei der Nichtvornahme von Zwangsmassnahmen im Untersuchungsverfahren.

Der Geschädigte bzw. der Kläger kann ein faktisches Interesse an der Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen haben. Er wird dadurch aber grundsätzlich in seinen rechtlich geschützten Interessen nicht berührt. Es…

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