Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 337–338Es folgt Seite №337

Nr. 68 Anklagekammer des Kantons St.Gallen, Urteil vom 8. April 2008 (Rechtsverweigerungsbeschwerde) – AK.2008.84-AK

Art. 110, 223 Abs. 1, 254 ff. StP/SG: Rechtsverweigerungsbeschwerde, Beschwerdelegitimation des Geschädigten bei der Nichtvornahme von ​Zwangsmassnahmen im Untersuchungsverfahren.

Der Geschädigte bzw. der Kläger kann ein faktisches Interesse an der Anordnung strafprozessualer ​Zwangsmassnahmen haben. Er wird dadurch aber grundsätzlich in seinen rechtlich geschützten Interessen nicht berührt…

[…]