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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2013 | S. 275–277Es folgt Seite №275

Nr. 28 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 25. April 2013 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen – 6B_596/2012

Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 79 Abs. 1, 335 Abs. 1, 409 Abs. 1 StPO: Garantie des gesetzmässigen Richters.

Einwendungen gegen die Zuständigkeit und Zusammensetzung des Gerichts sind im frühestmöglichen Zeitpunkt geltend zu machen. Wartet man mit den Einwänden bis zur Erhebung der Berufung, verhält man sich treuwidrig. (Regeste forumpoenale)

Art. 30 al. 1 Cst.; art. 79 al. 1, 335 al. 1, 409 al. 1 CPP:…

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