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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2011 | S. 277–280Es folgt Seite №277

Nr. 46 Kassationsgericht Kanton Zürich, Zirkulationsbeschluss vom 22. Juli 2011 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich – AC110004

Art. 231 Abs. 1 StGB; § 109 Abs. 1 StPO/ZH: Verbreiten menschlicher Krankheiten; Aids als gefährliche übertragbare Krankheit; gutachterliche Feststellungen bei biologischen und medizinischen Fragen.

Bei den Fragen, ob es das HI-Virus überhaupt gibt, ob und wie es übertragbar ist und ob eine Infektion damit zur Immunschwäche Aids führt, lebensgefährlich oder gar tödlich ist, handelt es sich…

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