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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | S. 228–234Es folgt Seite №228

Die Erstellung eines DNA-Profils im Hinblick auf allfällige künftige Straftaten

Besprechung von BGE 145 IV 263

I. Einleitung

Im nachfolgend zu besprechenden Entscheid BGE 145 IV 2631 geht es um die strittige Frage, inwiefern die Erstellung eines DNA-Profils angeordnet werden kann, obwohl ein solches zur Aufklärung desjenigen Delikts, das Gegenstand des aktuellen Strafverfahrens bildet (Anlassdelikt), nicht nötig ist, sondern zum Zweck der künftigen Erkennung des Beschuldigten, sollte er dereinst…

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