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Aus der Zeitschriftforumpoenale Sondernummer/2020 | S. 198–212Es folgt Seite №198

Beweisverwertungsverbote nach privater Beweiserlangung – wann bzw. unter welchen Voraussetzungen dürfen rechtswidrig durch Private erlangte Beweismittel im Strafverfahren verwertet werden?

I. Einleitung

Gemäss Art. 6 Abs. 1 StPO haben die Strafbehörden «von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen ab[zuklären]». Einzusetzen sind hierbei «alle nach dem Stand von Wissenschaft und Erfahrung geeigneten Beweismittel, die rechtlich zulässig sind» (Art. 139 Abs. 1 StPO). Die Beweissammlung geschieht nach der…

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