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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2019 | S. 190–194Es folgt Seite №190

Nr. 21 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 18. April 2018 i.S. A.A., handelnd durch B.A. gegen Jugendanwaltschaft des Kantons Thurgau und X. – 6B_990/2017

Art. 131 Abs. 2 und 140 StPO: Sicherstellung der notwendigen Verteidigung im Jugendstrafrecht; unzulässige Erwirkung eines Geständnisses.

Die notwendige Verteidigung muss spätestens im Zeitpunkt der Untersuchungseröffnung im Sinne von Art. 309 StPO sichergestellt sein. Ein Anspruch auf notwendige Verteidigung anlässlich der ersten Befragung im selbstständigen polizeilichen Ermittlungsverfahren…

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