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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2017 | S. 190–199Es folgt Seite №190

BGE-Praxis I/2017

BGE 142 IV 401 und BGE 142 I 216 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts bis und mit 13.3.2017

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 30 StGB (Umfang des Strafantrages): Der Verletzte ist frei, durch entsprechende Umschreibung des Sachverhaltes, den er zur Verfolgung stellt, den Strafantrag beliebig zu beschränken.1,2

Art. 34 Abs. 2 Satz 2 StGB (Bemessung des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters): Bestätigung der Rechtsprechung betreffend die…

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