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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2012 | S. 181–190Es folgt Seite №181

BGE-Praxis I/2012

BGE 137 IV 352 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts aus dem Berichtszeitraum 3.8.2011 bis 28.3.2012

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 43 StGB (teilbedingte Strafen): Nach der Rechtsprechung kann die Geldstrafe bei kumulierten ungleichartigen Strafen, unabhängig von der Höhe der gleichzeitig ergangenen Freiheitsstrafe, bedingt oder teilbedingt ausgesprochen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Zulässigkeit des bedingten oder teilbedingten Vollzugs von…

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