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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2010 | S. 145–152Es folgt Seite №145

Nr. 29 Bundesstrafgericht, I. Beschwerdekammer, Entscheid vom 17. November 2009 − BB.2009.64

Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 BVE: «Fall Holenweger»; verweigerter Beizug von Akten über den Einsatz einer Vertrauensperson; Inhalt von Strafakten; polizeiliche Vorermittlungen.

Grundsätzlich gibt es zwar keine Geheimakten, doch würde den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit mit Vertrauenspersonen verunmöglicht, wenn die dazu gehörenden Akten der Verteidigung zwingend offen zu legen…

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