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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2019 | S. 110–115Es folgt Seite №110

Nr. 13 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 9. Mai 2018 i.S. A.A. gegen B., C., D., E. und F. – 1B_87/2018

Art. 69 und 70 StPO; Art. 17 und 30 Abs. 3 BV: Justizöffentlichkeit; kein Ausschluss der akkreditierten Gerichtsberichterstatter von der Hauptverhandlung.

Das in Art. 30 Abs. 3 BV verankerte Prinzip der Justizöffentlichkeit ist von zentraler rechtsstaatlicher und demokratischer Bedeutung. Für gerichtliche Strafverfahren wird der Grundsatz der Justizöffentlichkeit in Art. 69 Abs. 1 StPO präzisiert…

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