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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2018 | S. 89–92Es folgt Seite №89

Nr. 13 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. Januar 2017 i. S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. – 6B_1076/2016

Art. 429 und 431 Abs. 2 StPO: Rechtsgrundlage für Zusprechung einer Genugtuung wegen ungerechtfertigter Haft.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung sowohl bei ungerechtfertigter (Art. 429 StPO) und rechtswidriger Haft (Art. 431 Abs. 1 StPO) und auch im Falle der Überhaft (Art. 431 Abs. 2 StPO). Wird die beschuldigte Person freigesprochen oder das Verfahren gegen sie eingestellt,…

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