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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2017 | S. 113–118Es folgt Seite №113

Die Neuausrichtung der Interpretation des Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 SVG

zugleich Besprechung von BGer 6B_165/2015 vom 1.6.20161 sowie BGer 6B_700/2015 vom 14.9.2016

I. BGer 6B_165/2015 vom 1.6.2016: Anfang vom Ende der strikten Exekution einer missglückten Strafnorm?

Mit der Einführung der als «Rasertatbestand» bezeichneten Qualifizierung des Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 SVG hat der Gesetzgeber in dem für sich gesehen erfolgreichen Bemühen, die Vertreter der Roadcross-Initiative zur Rücknahme ihrer Initiative zu veranlassen, einen Verbrechenstatbestand in das…

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