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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2014 | S. 83–84Es folgt Seite №83

Nr. 18 Obergericht Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Beschluss vom 28. Oktober 2013 i.S. A. – BK 2013 271

Art. 133 Abs. 2, 134 Abs. 2 StPO: Bestellung und Wechsel der amtlichen Verteidigung.

Es ist Sache der Verfahrensleitung, allfällige Unklarheiten oder Missverständnisse bezüglich des Vorschlags einer amtlichen Verteidigung durch den Beschuldigten einer Klärung zuzuführen. Kann aufgrund des Protokolls nicht mehr rekonstruiert werden, ob der Beschuldigte einen Vorschlag gemacht und wie die…

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