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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2011 | S. 113–118Es folgt Seite №113

Die ​Verteidigung nach der neuen Jugendstrafprozessordnung (JStPO)*

I. Überflüssige Jugendstrafverteidigung?

Im weitgehend pädagogisch geprägten Jugendstrafverfahren ist die ​Verteidigung fast eine Art rechtsstaatlicher Fremdkörper. Immer wieder wurde sie nicht nur hierzulande «als ein problematischer, teilweise sogar höchst überflüssiger oder schädlicher Verfahrensbeteiligter beargwöhnt.»1 Vor wenigen Jahren wurde die ​Verteidigung in Art. 40 JStG g…

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