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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2011 | S. 113–118Es folgt Seite №113

Die Verteidigung nach der neuen Jugendstrafprozessordnung (JStPO)*

I. Überflüssige Jugendstrafverteidigung?

Im weitgehend pädagogisch geprägten Jugendstrafverfahren ist die Verteidigung fast eine Art rechtsstaatlicher Fremdkörper. Immer wieder wurde sie nicht nur hierzulande «als ein problematischer, teilweise sogar höchst überflüssiger oder schädlicher Verfahrensbeteiligter beargwöhnt.»1 Vor wenigen Jahren wurde die Verteidigung in Art. 40 JStG gereg…

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