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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2019 | S. 65–72Es folgt Seite №65

Art. 329 Abs. 2 und 333 Abs. 1 StPO: Kombination von (verbindlicher) Rückweisung der Anklage und Einladung zur (fakultativen) Änderung?

I. Einleitung

In den vorliegend zu besprechenden Entscheiden 6B_688/2017 sowie 6B_689/20171 geht es darum, ob das (verbindliche) Rückweisungsverfahren nach Art. 329 Abs. 2 StPO mit der (fakultativen) Änderung bzw. Erweiterung der Anklage im Sinne von Art. 333 StPO kombiniert werden kann.

II. Zusammenfassung der Entscheide

1. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt (StA)…

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