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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2015 | S. 37–42Es folgt Seite №37

«Bad law makes hard cases»

Bemerkungen zu BGE 140 IV 118 ff. (6B_1104/2013) vom 5. Juni 2014

I. Vorbemerkung

Der Fall lädt ein, das englische Diktum von den «hard cases make bad law» umzustellen: Die schweizerische Strafprozessordnung ist in diesem Falle das schlechte Gesetz, welches zu einer ihrerseits schlechten Entscheidung des Bundesgerichts geführt hat. Begünstigt worden sein mag das durch eine – überwiegende – Lehre, der bei der fleissigen Kommentierung der einschlägigen Bestimmung…

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