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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2012 | S. 11–15Es folgt Seite №11

Nr. 5 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 5. August 2011 i.S. X gegen die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich – 1B_381/2011

Art. 5 Abs. 2, 212 Abs. 3 StPO; Art. 5 Ziff. 3 EMRK; Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BV: Beschleunigungsgebot; Überhaft; Urteilsbegründung innert angemessener Frist.

Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes führt, sofern keine Überhaft droht, nur ausnahmweise zur Haftentlassung. Welche Verfahrensdauer angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, die in ihrer Gesamtheit (Komplexität des Falls,…

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