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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2014 | S. 357–361Es folgt Seite №357

Aus- und Fernwirkungen des Redaktionsgeheimnisses

Bemerkungen zu BGE 140 IV 108

I. Einleitung

Das Bundesgericht hat die Tragweite des Redaktionsgeheimnisses erheblich ausgeweitet. Sein Entscheid bedeutet eine erfreuliche Stärkung eines verfassungsmässigen Grundsatzes und stellt damit in weitestem Sinne einen Beitrag zur Festigung von Medien- und Meinungsfreiheit dar. Das strafprozessuale Beschlagnahmeverbot wird inhaltlich – und nicht etwa räumlich – definiert und bezieht…

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