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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2010 | S. 338–344Es folgt Seite №338

Nr. 58 EGMR, First Section, Aleksandr Zaichenko v. Russia, Urteil vom 18. Februar 2010 – Application no. 39660/02

Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. c EMRK: Recht auf einen Anwalt bei der ersten polizeilichen Befragung; Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen.

Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen, kann verletzt sein, wenn ein Tatverdächtiger ohne Hinweis auf sein Schweigerecht veranlasst wird, belastende Erklärungen abzugeben und diese Erklärungen später zur…

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