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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2010 | S. 372–379Es folgt Seite №372

BGE-Praxis – II/2010

BGE 135 IV 221 bis und mit 136 IV 92 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts aus dem Berichtszeitraum 18.3.2010 bis 27.10.2010

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 14 StGB (Rechtfertigungsgrund und Ehrverletzung): Die Erlaubtheit einer ehrverletzenden Äusserung kann sich aus Art. 14 StGB ergeben. Auf diesen Rechtfertigungsgrund können sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts beispielsweise Richter oder Beamte berufen, die in der Begründung von Urteilen oder Verfügungen ehrverletzende Äusserungen machen. Denn zu ihren…

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