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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 373–378Es folgt Seite №373

Das «Interesse der Öffentlichkeit» gemäss Art. 53 lit. b StGB – Versuch einer Konkretisierung (Teil 2)

2. Zusammenhang zwischen dem Straftatbestand und dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung

a) Grundgedanke

Den einzelnen Straftatbeständen ist zu entnehmen, welche Rechtsgüter geschützt werden sollen. Es ist zu differenzieren zwischen Delikten gegen Interessen des Einzelnen und Delikten gegen Interessen der Allgemeinheit.

Bei nicht allzu schwer wiegenden Straftaten gegen Individualinteress…

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