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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | S. 271–274Es folgt Seite №271

Nr. 30 Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, Urteil vom 29. August 2018 i.S. A. und B. gegen Staatsanwaltschaft Basel-Stadt – SB.2017.138

Art. 108 Abs. 1 lit. a und 147 Abs. 1 StPO: eingeschränkte Parteirechte (Teilnahmerechte) bei Bandenfällen; Differenzierung zwischen Beschuldigten und Rechtsbeiständen; Zeitpunkt der Rüge.

Der Beschuldigte hat nach Art. 147 Abs. 1 StPO grundsätzlich das Recht, an Einvernahmen von Mitbeschuldigten im gleichen Verfahren teilzunehmen, andernfalls sind belastende Aussagen von Mitbeschuldigten nicht…

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