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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | S. 315–324Es folgt Seite №315

Präventivhaft im schweizerischen Strafprozess – de lege lata et ferenda1

I. Einleitung

Untersuchungs- und Sicherungshaft2 sollen dazu beitragen, dass Strafverfahren nicht dadurch torpediert werden, dass sich die beschuldigte Person dem Zugriff der Strafbehörden entzieht und/oder die Beweislage verdunkelt.3 Neben den «klassischen» Haftgründen der Flucht- und Kollusionsgefahr kennt das Strafprozessrecht aber auch noch die Haftgründe der Wiederholungs- und der…

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