Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2014 | S. 300–306Es folgt Seite №300

Zuständigkeit bei Beweisverboten im Strafverfahren

I. Vorbemerkungen

Am 1.1.2011 trat die eidgenössische Strafprozessordung (StPO) in Kraft. Ungeregelt blieb, welche Strafbehörde in welchem Verfahrensstadium für die Durchsetzung von Beweisverboten (Art. 140 f. StPO) zuständig ist. In der kantonalen Rechtsprechung wurde diese Fragestellung bislang nicht einheitlich gelöst.1 Im Rahmen ihrer Masterarbeit am CCFW (MAS Forensics)2 hat sich die…

[…]