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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2013 | S. 273–275Es folgt Seite №273

Nr. 27 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 10. Mai 2013 i.S. A.X. und B.X. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – 6B_75/2013

Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK: Anspruch auf Konfrontation mit Belastungszeugen.

Eine belastende Zeugenaussage ist grundsätzlich nur verwertbar, wenn der Angeschuldigte wenigstens einmal während des Verfahrens angemessene und hinreichende Gelegenheit hatte, das Zeugnis in Zweifel zu ziehen und Fragen an den Belastungszeugen zu stellen. Dem Anspruch, einem Belastungszeugen Fragen zu stellen, kommt…

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