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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | S. 318–319Es folgt Seite №318

Rechtsmittel bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden nach Art. 363 ff. StPO (weitere Überlegungen)

Die Meinungen, ob Entscheide aus einem selbstständigen Nachverfahren nach Art. 363 StPO beschwerdefähig sind oder mindestens teilweise berufungsfähig sein müssten, gehen weit auseinander. Gemäss Art. 80 Abs. 1 StPO ergehen Entscheide, in denen über Straf- und Zivilfragen materiell befunden wird, in Form eines Urteils und unterliegen damit der Berufung nach Art. 398 ff. StPO. Selbstständige…

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