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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | S. 270–272Es folgt Seite №270

Nr. 52 Obergericht Schaffhausen , Urteil vom 13. Februar 2009 – OGE 50/2009/1

Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK, Art. 101 StPO/SH: Fristwiederherstellung bei Säumnis des amtlichen Verteidigers des Angeklagten.

Versäumt der amtlich verteidigte Angeklagte eine Rechtsmittelfrist zufolge groben Verschuldens seines Vertreters und steht keine Freiheitsstrafe in Frage, muss sich der Angeklagte dieses grobe Verschulden bei der Prüfung seines Wiederherstellungsgesuchs – selbst bei…

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