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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | S. 222–227Es folgt Seite №222

Bekanntes und Neues zur Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufnahmen

Anmerkungen zu BGer, Urteil v. 26.9.2019, 6B_1188/2018 (zur Publikation vorgesehen)

I. Sachverhalt

Der Sachverhalt ist rasch erzählt: Eine Automobilistin wurde erst- und zweitinstanzlich der mehrfachen, teils groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt,1 worauf sie Beschwerde in Strafsachen führte2 und rügte, dass sich die Verurteilung auf Dashcam-Aufnahmen eines anderen Verkehrsteilnehmers stütze, die rechtswidrig erstellt und damit im Strafverfahren unverwertbar…

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