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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2017 | S. 217–222Es folgt Seite №217

Nr. 21 Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Beschluss vom 31. Oktober 2016 i.S. A. und C. gegen Regionale Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau – BK 16 352

Art. 118 Abs. 1 und 120 Abs. 1 StPO: Zulassung als Privatklägerschaft nach (teilweisem) Verzicht.

Ergibt sich aus dem verwendeten Formular und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eindeutig die Absicht, eine Straf- und Zivilklage hinsichtlich gewisser Sachverhalte (hier Drohung, Tätlichkeiten, Körperverletzung sowie Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs) zurückziehen zu wollen, so ist…

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